201608.31
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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ab 2017

Zum 1. Januar 2017 tritt das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) in Kraft. Ab diesem Datum werden die Daten erstmalig erhoben. 2018 findet der erste Datenaustausch mit den Partnerstaaten statt.

Ziel ist es, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zu verhindern. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz und die EU, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt.

Der AIA-Standard sieht vor, dass gewisse Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind.

Die zu übermittelnden Informationen umfassen Kontonummer und Steueridentifikationsnummer sowie Name, Adresse und Geburtsdatum von Steuerpflichtigen im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat, alle Arten von Kapitaleinkünften sowie den Saldo des Kontos. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Die Informationen werden der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet.

Es gilt das entsprechende Gesetze und die Wegleitung, bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.