201612.31
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Sozialversicherungen 2017

Die Sozialversicherungen der 1. Säule zum 1.1.2017 haben sich gegenüber 2016 nicht verändert und sind entsprechend nach wie vor wie folgt:

Erwerbesersatzordnung (EO)
Der Satz der Erwerbsersatzordnung verbleibt auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%).

Unfallversicherung (UVG)
Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung verbleibt bei CHF 148‘200 Bruttojahreslohn.

Arbeitslosenversicherung (ALV)
Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % (AN / AG je 1.1%) vom Bruttolohn wird weiterhin bis zur Höchstgrenze von CHF 148 200 erhoben. Für den Bruttolohn über CHF 148‘200 beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % (AN / AG je 0.5%) des Bruttolohnes (nach oben unbegrenzt).

Selbständigerwerbende
Der AHV-Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO beträgt weiterhin 9.65% (7.8% AHV, 1.4% IV, 0.45% EO).
Bei einem Jahreseinkommen von unter CHF 9‘400 wird der Mindestbeitrag von CHF 478 erhoben.
Selbständigerwerbende entrichten ihre Beiträge an die Familienzulagen (FamZG) entsprechend ihrem versicherten Verdienst in der Unfallversicherung ab.