201701.31
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MWSt-Pflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz

Ausländische Unternehmen welche global (im Ausland und in der Schweiz) mehr als CHF 100‘000 Umsatz pro Jahr erzielen, unterliegen ab 1. Januar 2018 unter Umständen der Mehrwertsteuer (MWSt) in der Schweiz und sind somit registrierungs- und abrechnungspflichtig, sofern diese in der Schweiz einen Umsatz erzielen. Dies gilt insbesondere auch für Online-Anbieter.

Zwar sind Sendungen, mit einem MWSt-Betrag von weniger als CHF 5 nach wie vor steuerfrei, jedoch sind, ab einem globalen Umsatz von 100‘000 Franken des Unternehmens, künftig auch solche Sendungen der Schweizer Kundschaft mit Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Somit kann theoretisch ein ausländisches Unternehmen bereits ab CHF 1 Umsatz in der Schweiz registrierungspflichtig werden.

Wir empfehlen ausländischen Unternehmen mit Mehrwertsteuerpflicht ab 2018 in der Schweiz die entsprechenden Auswirkungen und Anpassungen (bspw. Buchführung, Rechnungsstellung, Verkaufspreise, Verträge, etc.) rechtzeitig abzuklären, zu analysieren und die entsprechenden Massnahmen in der Unternehmung umzusetzen.

Unsere Dienstleistungen umfassen die zur Verfügungsstellung des obligatorischen MWSt-Domizils für ausländische Unternehmen in der Schweiz sowie die periodische Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung.

Bei diesbezüglichen Fragen und Angeboten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.