201603.06
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Arbeitszeiterfassung ab 1. Januar 2016

Um die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz klarer zu regeln, wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Artikel 73a (für Gesamtarbeitsverträge) sowie Artikel 73b der Arbeitsgesetzverordnung (ArGV) ergänzt und eingeführt.

Nach Art. 73a ArGV können die Sozialpartner in einem Gesamtarbeitsvertrag Vereinfachungen bei der Arbeitszeiterfassung vorsehen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

  • bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können;
  • über ein Bruttojahreseinkommen, einschliesslich Boni, von mehr als 120 000 Franken verfügen, wobei sich dieser Betrag bei Teilzeitanstellung anteilsmässig reduziert; und
  • schriftlich individuell vereinbart haben, dass sie auf die Arbeitszeiterfassung verzichten.

Für Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern nach Art 73b ArGV vereinbart werden, dass für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, einzig die geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst werden muss. Bei Nacht- und Sonntagsarbeit sind zusätzlich Anfang und Ende dieser Arbeitseinsätze zu dokumentieren.

Die Vereinbarung muss Folgendes festlegen:

  • die Arbeitnehmerkategorien, für welche die vereinfachte Arbeitszeiterfassung gilt;
  • besondere Bestimmungen zur Einhaltung der Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen;
  • ein paritätisches Verfahren, mit dem die Einhaltung der Vereinbarung überprüft wird.

In Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern kann die vereinfachte Arbeitszeiterfassung auch individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich vereinbart werden. In der Vereinbarung ist auf die geltenden Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen hinzuweisen. Zusätzlich muss jährlich ein Endjahresgespräch zur Arbeitsbelastung geführt und dokumentiert werden.

Die genauen Bestimmungen sind in der entsprechenden Arbeitsgesetzverordnung wiedergegeben. Bei diesbezüglichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.