Im Bereich von Blockchain betreuen wir Sie bezüglich korrekter Buchführung, Rechnungslegung, Administration, die verschiedenen Besteuerungsarten der jeweilige Token inkl. Kryptowährungen und führen auch entsprechende Revisionen durch.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung und der Administration der entsprechenden Firma, der Stiftung oder dem Verein und stellen Ihnen unser Domizil in der Stadt Zug, dem Crypto Valley der Schweiz, zur Verfügung.
Mit unseren Partnern unterstützen wir Sie:
bei der Beschaffung vom entsprechendem Steuerruling
beim Initial Coin Offering (ICO)
beim Security Token Offering (STO)
beim Initial Exchange Offering (IEO)
bei Non-Fungible Tokens (NFT)
mit Kryptowährungsbörsen
einer Fintech-Bewilligung (Lizenz) nach Artikel 1b des Schweizerischen Bankgesetze bei der FINMA.
Die Fintech-Bewilligung (auch «Bank-Lizenz light» genannt), ist eine Bewilligung mit erleichternden Anforderungen und erlaubt Publikumseinlagen in der Höhe von maximal hundert Millionen Schweizer Franken oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegenzunehmen, wobei die Publikumseinlagen oder Vermögenswerte weder angelegt noch verzinst werden dürfen. Vorausgesetzt wird zudem, dass ein Institut mit Fintech-Bewilligung (Personen nach Art. 1b Bankengesetz) eine Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sowie seinen Sitz und die Geschäftstätigkeit in der Schweiz hat.