In der verschiedenen Unternehmensphasen von der Gründung bis zur Fusion oder Liquidation können gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Spezialprüfungen (im Auftragsverhältnis) durchgeführt werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Spezialprüfungen sind die entsprechend besonderen Anforderung zu beachten und zu erfüllen. Bei gesetzlichen oder freiwilligen Spezialprüfungen gelten besondere Anforderungen des Gesetzgebers oder des Regulators bezüglich der Prüfungssachverhalte, welche über die jährliche Wirtschaftsprüfung hinausgehen.
Wir führen gesetzlich vorgeschriebenen gesetzlichen und die im Auftragsverhältnis freiwillige Spezialprüfungen durch und geben entsprechende Berichterstattung ab.
Umwandlungsprüfung
Sacheinlageprüfungen 
Kapitalerhöhungsprüfung
Kapitalherabsetzungsprüfung
Vorzeitige Liquidationsprüfung
Vereinbarte Prüfungshandlungen nach PS 920
Erstellung von Finanzinformationen (Compilation) nach PS 930
Prüfung von Fusionen, Spaltungen, vorzeitige Dividendenausschüttung, etc.