Wir machen für ausländische Unternehmen und Konzerne die MWSt-Vertretung (Mehrwertsteuer-Vertretung) in der Schweiz. Dabei können Sie auf unsere langjähre Erfahrung mit entsprechend zertifizierter Ausbildung der Mandatsverantwortlichen zurückgreifen.
Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und pro Jahr mindestens 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen, sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Dies gilt auch für Werksverträge, welche in der Schweiz durch ein ausländisches Unternehmen erbracht werden.
Ausländische steuerpflichtige Unternehmen ohne Wohn- bzw. Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen sich durch einen oder eine in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter oder Stellvertreterin vertreten lassen.