202511.12
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13. AHV – Erste Auszahlung im Dezember 2026

Die 13. AHV-Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 an alle anspruchsberechtigten Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente ausbezahlt. Der Bundesrat hat den Termin der Umsetzung am 12. November 2025 bestätigt.


Themen in diesem Artikel
Anspruch auf die 13. Altersrente
Berechnung
Abgrenzungen
Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen


Anspruch auf die 13. Altersrente
Anspruch haben alle Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine reguläre AHV-Altersrente haben (Art. 34ter Abs. 1 AHVG). Die Auszahlung erfolgt automatisch – ohne zusätzlichen Antrag.


Berechnung der 13. Altersrente
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Jahr ausgerichteten Altersrenten. Nicht berücksichtigt werden:

  • Kinder- oder Zusatzrenten
  • Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21

Die Auszahlung erfolgt im Dezember zusammen mit der regulären Monatsrente.


Abgrenzungen zu anderen Renten
Nicht betroffen von der 13. Auszahlung sind:

  • Hinterlassenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
  • Invalidenrenten der IV

Diese Leistungen werden weiterhin zwölfmal jährlich ausbezahlt.


Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen
Die 13. Altersrente hat keine Auswirkung auf die Berechnung oder Höhe der Ergänzungsleistungen.


Für weiterführende Informationen gelten die offiziellen Mitteilungen und gesetzlichen Grundlagen der Bundesbehörden.


Quellen

https://www.news.admin.ch/de/newnsb/GfSUvYXM1WibRS3P9FOJr