REWISCO freut sich sehr, erneut vom Wirtschaftsmagazin BILANZ sowie vom Westschweizer Partnermagazin PME als „TOP STEUEREXPERTEN & TREUHÄNDER 2026“ in der Schweiz ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung basiert auf umfangreichen Peer-to-Peer-Befragungen, an denen Tausende von Fachpersonen sowie zahlreiche Unternehmen und Privatkunden teilgenommen haben. Sie bestätigt erneut, dass unsere kontinuierliche Qualitätsarbeit, unser partnerschaftlicher Beratungsansatz und…
MWST-Formular Nr. 764 Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) Neuerungen
Die ESTV hat das Formular Nr. 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens (Art. 38 MWSTG) überarbeitet. Das Formular steht in aktualisierter Form auf deren Website zur Verfügung und ist ab dem Publikationsdatum für sämtliche Vermögenstransaktionen (obligatorische und freiwillige Anwendungen des Meldeverfahrens) zu verwenden. Wichtiger Hinweis: Bei einem obligatorischen Anwendungsfall werden neu keine Unterschriften der involvierten…
Eigenmietwert Zürich: Kanton verzichtet auf geplante Erhöhung
Das Wichtigste vorweg Die Zürcher Finanzdirektion will die bereits beschlossene Erhöhung der Eigenmietwerte nicht umsetzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Liegenschaften bedeutet das: keine zusätzliche Belastung und mehr Planungssicherheit. Was ist passiert? Aufgrund des Volksentscheids vom 28. September 2025 will die Finanzdirektion auf die Erhöhung der Eigenmietwerte im Kanton Zürich verzichten. Was bedeutet das? Bestehende…
20 years of REWISCO!
We are delighted to celebrate the 20th anniversary of REWISCO AG! Founded in April 2005, we have grown from a small auditing and consulting firm into a nationally and internationally active boutique company with long-standing clients and business partners, now with four locations in Switzerland and a global network. In our anniversary year as "Top Tax Experts & Trustees...
MWST-Abrechnung 2025: Onlinepflicht & neue Formulare
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt ab dem 1. Januar 2025 vollständig auf die digitale Abwicklung der Mehrwertsteuerabrechnung um. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert, was Unternehmen zwingt, ihre Prozesse auf die elektronische MWST-Abrechnung über das ePortal umzustellen. Die ESTV stellt weiterhin alle technischen Musterformulare online bereit. Sie dienen jedoch nur der Orientierung, nicht mehr der Einreichung….