202509.29
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Eigenmietwert Zürich: Kanton verzichtet auf geplante Erhöhung

Das Wichtigste vorweg

Die Zürcher Finanzdirektion will die bereits beschlossene Erhöhung der Eigenmietwerte nicht umsetzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Liegenschaften bedeutet das: keine zusätzliche Belastung und mehr Planungssicherheit.


Was ist passiert?

Aufgrund des Volksentscheids vom 28. September 2025 will die Finanzdirektion auf die Erhöhung der Eigenmietwerte im Kanton Zürich verzichten.


Was bedeutet das?

Bestehende Liegenschaften (Baujahr bis 2025)

Die aktuellen, tieferen Eigenmietwerte bleiben bis zur bundesweiten Abschaffung bestehen.


Neubauten ab 2026

Für neue Objekte gelten weiterhin die höheren Werte gemäss neuer Regelung; ein zusätzlicher Abzug soll die Belastung reduzieren.


Vermögenssteuer

Die neuen Vermögenssteuerwerte ab 2026 bleiben davon unberührt.


Was sollten Sie jetzt tun?

  • Bestehende Eigentümer:innen: Weiterhin mit den bisherigen Werten planen.
  • Neubauten/Käufe ab 2026: Steuerliche Auswirkungen individuell prüfen.
  • Entwicklungen der Bundeslösung und kantonale Anpassungen beobachten.

Hinweis

Dieser Newsletter stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt keine individuelle Beurteilung durch Fachpersonen.


Quelle

https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/09/eigenmietwert-finanzdirektion-strebt-verzicht-auf-erhoehung-an.html