Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungen zu Transparenzregister
Der Bundesrat hat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung in die Vernehmlassung geschickt.
Kernpunkte
- Das TJPG und die GwG-Revision schaffen ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten.
- Das Register wird vom EJPD geführt; eine Kontrollstelle beim EFD überwacht Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.
- Neu unterliegen bestimmte Beratungsleistungen dem GwG, insbesondere bei Immobilientransaktionen sowie bei der Gründung und Strukturierung von Rechtseinheiten.
- Begleitend werden u. a. angepasst:
- Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten
- Geldwäschereiverordnung
- Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei
- Vernehmlassung bis 30. Januar 2026.
- Inkrafttreten geplant für die zweite Hälfte 2026.
Handlungsempfehlung
Betroffene Personen und Organisationen sollten frühzeitig die Umsetzung der neuen Melde- und Sorgfaltspflichten vorbereiten.
Es gelten die offiziellen Mitteilungen und gesetzlichen Grundlagen der Bundesbehörden.
Quelle:
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/p4lGLqowAyTAweIiDLtxs