201601.10
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Sozialversicherungen 2016

Bei den Sozialversicherungen der 1. Säule finden zum 1.1.2016 nachfolgende relevanten Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt:

Erwerbesersatzordnung (EO)
Der Satz der Erwerbsersatzordnung sinkt von 0.5 % auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%).

Unfallversicherung (UVG)
Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung erhöht sich neu von CHF 126‘000 auf CH 148‘200 Bruttojahreslohn.

Arbeitslosenversicherung (ALV)
Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % (AN / AG je 1.1%) vom Bruttolohn wird neu bis zur Höchstgrenze von CHF 148 200 erhoben (bisher CHF 126‘000). Für den Bruttolohn über CHF 148‘200 beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % (AN / AG je 0.5%) des Bruttolohnes (nach oben unbegrenzt).

Selbständigerwerbende
Der AHV-Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO beträgt neu 9.65% (7.8% AHV, 1.4% IV, 0.45% EO).
Bei einem Jahreseinkommen von unter CHF 9‘400 wird der Mindestbeitrag von CHF 478 erhoben.
Selbständigerwerbende entrichten ihre Beiträge an die Familienzulagen (FamZG) entsprechend ihrem versicherten Verdienst in der Unfallversicherung ab.