Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeug: FABI tritt ab 1.1.2016 in Kraft
Von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur – FABI) sind Arbeitnehmer / Mitarbeiter mit Geschäftsfahrzeugen betroffen. Diese dürfen künftig für berufsbedingten Fahrkosten bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3‘000.00 vom steuerbaren Jahreseinkommen in der Steuererklärung geltend machen. Die Kosten für regionale Verbundabonnemente, für ein 2.-Klasse-Generalabonnement oder das Pendeln mit dem Auto bleiben in diesem Rahmen…