Neue Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich hat zum 1. März 2016 seine Praxis bezüglich der Vermögensbesteuerung von Besitzern von Startup Gesellschaften an Randziffer 2 Absatz 5 des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (KS 28 SSK) angepasst. Somit können die Besitzer von Startup Gesellschaften unter bestimmen Prämissen zu einer privilegierten Vermögensbesteuerung kommen. Einige Fallstricke sind jedoch zu beachten….