201605.31
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Neue Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat zum 1. März 2016 seine Praxis bezüglich der Vermögensbesteuerung von Besitzern von Startup Gesellschaften an Randziffer 2 Absatz 5 des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (KS 28 SSK) angepasst. Somit können die Besitzer von Startup Gesellschaften unter bestimmen Prämissen zu einer privilegierten Vermögensbesteuerung kommen. Einige Fallstricke sind jedoch zu beachten….

201604.29
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Revidierte Expatriates-Verordnung (ExpaV) ab 2016

Die Expatriates-Verordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 revidiert. Expatriates sowie deren Abzüge werden genauer spezifiziert. Als Expatriates gelten leitende Angestellten und nun auch Spezialisten, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend (höchstens 5 Jahre) in die Schweiz entsandt werden. Bezüglich der Abzüge gilt unter anderem: ·         Wohnkosten von Expatriates sind nur abzugsfähig, wenn eine…

201604.29
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Revidierte Expatriates-Verordnung (ExpaV) ab 2016

Die Expatriates-Verordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 revidiert. Expatriates sowie deren Abzüge werden genauer spezifiziert. Als Expatriates gelten leitende Angestellten und nun auch Spezialisten, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend (höchstens 5 Jahre) in die Schweiz entsandt werden. Bezüglich der Abzüge gilt unter anderem: ·         Wohnkosten von Expatriates sind nur abzugsfähig, wenn eine…

201603.06
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Arbeitszeiterfassung ab 1. Januar 2016

Um die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz klarer zu regeln, wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Artikel 73a (für Gesamtarbeitsverträge) sowie Artikel 73b der Arbeitsgesetzverordnung (ArGV) ergänzt und eingeführt. Nach Art. 73a ArGV können die Sozialpartner in einem Gesamtarbeitsvertrag Vereinfachungen bei der Arbeitszeiterfassung vorsehen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: bei ihrer Arbeit über eine…

201603.06
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Arbeitszeiterfassung ab 1. Januar 2016

Um die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz klarer zu regeln, wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Artikel 73a (für Gesamtarbeitsverträge) sowie Artikel 73b der Arbeitsgesetzverordnung (ArGV) ergänzt und eingeführt. Nach Art. 73a ArGV können die Sozialpartner in einem Gesamtarbeitsvertrag Vereinfachungen bei der Arbeitszeiterfassung vorsehen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: bei ihrer Arbeit über eine…

201602.07
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Steuerabzug von Aus- und Weiterbildungskosten ab 1.1.2016

Ab 1. Januar 2016 tritt das revidierte Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten in Kraft bei gleichzeitiger Anpassung der Berufskostenverordnung. Damit werden neu alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Wie bisher bleiben jedoch die Kosten für die Erstausbildung nicht abzugsfähig. Der Abzug für die Aus- und Weiterbildung beträgt beim Bund…

201602.07
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Steuerabzug von Aus- und Weiterbildungskosten ab 1.1.2016

Ab 1. Januar 2016 tritt das revidierte Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten in Kraft bei gleichzeitiger Anpassung der Berufskostenverordnung. Damit werden neu alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Wie bisher bleiben jedoch die Kosten für die Erstausbildung nicht abzugsfähig. Der Abzug für die Aus- und Weiterbildung beträgt beim Bund…

201601.24
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Elektronische Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Seit dem 22. Januar 2016 können Unternehmen in der Schweiz die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 neu elektronisch über das Portal der ESTV SuisseTax abrechnen, womit das Papierformular nun überflüssig ist. Die Verwendung des Papierformulars über den Postweg ist weiterhin möglich. Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden oder Treuhänder zu bevollmächtigen. Die Treuhänder…

201601.10
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Sozialversicherungen 2016

Bei den Sozialversicherungen der 1. Säule finden zum 1.1.2016 nachfolgende relevanten Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt: Erwerbesersatzordnung (EO) Der Satz der Erwerbsersatzordnung sinkt von 0.5 % auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%). Unfallversicherung (UVG) Der…

201601.10
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Sozialversicherungen 2016

Bei den Sozialversicherungen der 1. Säule finden zum 1.1.2016 nachfolgende relevanten Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt: Erwerbesersatzordnung (EO) Der Satz der Erwerbsersatzordnung sinkt von 0.5 % auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%). Unfallversicherung (UVG) Der…