Revidierte Expatriates-Verordnung (ExpaV) ab 2016
Die Expatriates-Verordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 revidiert. Expatriates sowie deren Abzüge werden genauer spezifiziert. Als Expatriates gelten leitende Angestellten und nun auch Spezialisten, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend (höchstens 5 Jahre) in die Schweiz entsandt werden. Bezüglich der Abzüge gilt unter anderem: · Wohnkosten von Expatriates sind nur abzugsfähig, wenn eine…