Sozialversicherungen 2017
Die Sozialversicherungen der 1. Säule zum 1.1.2017 haben sich gegenüber 2016 nicht verändert und sind entsprechend nach wie vor wie folgt: Erwerbesersatzordnung (EO) Der Satz der Erwerbsersatzordnung verbleibt auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%). Unfallversicherung (UVG)…