Arbeitszeiterfassung ab 1. Januar 2016
Um die Arbeitszeiterfassung in der Schweiz klarer zu regeln, wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Artikel 73a (für Gesamtarbeitsverträge) sowie Artikel 73b der Arbeitsgesetzverordnung (ArGV) ergänzt und eingeführt. Nach Art. 73a ArGV können die Sozialpartner in einem Gesamtarbeitsvertrag Vereinfachungen bei der Arbeitszeiterfassung vorsehen, sofern die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: bei ihrer Arbeit über eine…