Sozialversicherungen 2016
Bei den Sozialversicherungen der 1. Säule finden zum 1.1.2016 nachfolgende relevanten Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt: Erwerbesersatzordnung (EO) Der Satz der Erwerbsersatzordnung sinkt von 0.5 % auf 0.45 % des Bruttolohnes womit sich der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu auf Total 10.25 % beläuft (je hälftig 5.125%). Unfallversicherung (UVG) Der…