Attraktive Anpassung der Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften im Kanton Zürich
Mit sofortiger Wirkung zum 1. November 2016 wurde die neue Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich bezüglich der erneut angepassten Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften in Kraft gesetzt. Somit wurde die erst kürzlich eingeführte Praxis vom 1. März 2016 innert Jahresfrist zugunsten von Startup-Gründern verbessert und der Kanton Zürich nochmals um einiges attraktiver für Startup-Unternehmen gemacht….